Allgemeine Geschäfts- und Mietbedinungen
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und dem Loftstudio39 vertreten durch Elisabeth Albrecht – im Folgenden „Vermieter“ – genannt.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des Loftstudios39 auf eigene Gefahr.
Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehil
fen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
Mietpreise & Kosten des Widerrufs
Die Räume werden in sauberem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Straßenschuhe sind im Loftstudio vor der Tür auszuziehen.
Sollte wider Erwarten im Nachgang ein erhöhter Reinigungsaufwand entstehen, wird dieser in Rechnung gestellt oder der Mieter für weitere Buchungen ausgeschlossen.
Bei Stornierung / Widerruf innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist die gesamte Gebühr zu bezahlen. Ab 72 Stunden vor der Buchung fallen 50% Stornierungsgebühren an
Zustand der Räume
Die Räume werden in sauberem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Straßenschuhe sind im Loftstudio vor der Tür auszuziehen.
Sollte wider Erwarten im Nachgang ein erhöhter Reinigungsaufwand entstehen, wird dieser in Rechnung gestellt oder der Mieter für weitere Buchungen ausgeschlossen.
Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Vermieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten
Eigene Verantwortung & Gefahr
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
Haftung
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Gerätes Mobiliars durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet.
Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter 50% Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen. Das eigene Temperaturempfinden gilt nicht als höhere Gewalt und ist somit von dieser Regelung ausgenommen.
Freigabe zur Veröffentlichung / Location-Release
Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden. (z.B. Interioraufnahmen, die bei Stockagenturen verkauft werden)
Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen oder Verhaltensweisen an den Tag legen, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr nicht zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Loftstudios39 umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht.
Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Stand: 27.02.2024